Energieausweis

Wir erstellen ENERGIEAUSWEISE für:

epass

          • Wohngebäude

            • Ein-/Zweifamilienhäuser
            • Mehrfamilienhäuser

               
          • Nicht-Wohngebäude

            • Gewerbe, Büro- u. Verwaltungsgebäude
            • Kliniken, Schulen, öffentliche Gebäude

 

 

 

Unterscheidung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs, z.B. anhand der Heizkostenabrechnungen, erstellt und gibt den realen Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Hierbei werden vom langjährigen Durchschnitt abweichende Witterungseinflüsse mit einem Korrekturfaktor (Klimafaktor) berücksichtigt. Der Energieverbrauch wird somit “klimabereinigt”. 

Die Bewertung eines Gebäudes durch den Kennwert im Verbrauchsausweis ist geprägt  vom individuellen Heizverhalten der Bewohner und lässt somit nur bedingt einen neutralen Vergleich mit anderen Gebäuden zu. Modernisierungsempfehlungen sind meist nur oberflächlich, meist jedoch gar nicht in fundierter Form möglich, wenn keine örtliche Begehung / Besichtigung durch den Aussteller erfolgt.

 

Der Bedarfsausweis wird hingegen auf Basis des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs erstellt. Hierbei wird dem Ausweis die Bausubstanz des Gebäudes, die Heizungsanlage und  für das Außenklima und Nutzerverhalten der Bewohner einheitliche Randbedingungen zugrunde gelegt.
Der Energiebedarf berücksichtigt damit ausschließlich den energetischen Standard des Gebäudes und die Effizienz der Anlagentechnik, unabhängig von klimatischen Einflüssen und individuellem Nutzerverhalten der Bewohner. 
Der Bedarfsausweis ist auf einheitliche Bewertungskriteriennach EnEV gestützt und bietet neutrale Vergleichbarkeit zu anderen Immobilien. 
Die Erstellung des Ausweises ist weitaus aufwendiger, da eine umfassende Bestandsaufnahme mit örtlicher Besichtigung des Gebäudes erfolgen soll.
Die Aussagekraft für energetische Modernisierungsempfehlungen ist deutlich höher.


Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise, die in dieser Form einerseits nur für Wohngebäude und andererseits nur auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.

Mit dem Siegel wird dokumentiert, dass der Ausweis durch einen registrierten Aussteller nach den Qualitätsstandards der dena ausgestellt worden ist und damit besondere Anforderungen sowohl an die Qualifikation des Ausstellers als auch an die Vorgehensweise bei der Ausstellung des Energieausweises erfüllt.

Vergleich der Anforderungen an Energieausweise mit Gütesiegel zu den gesetzlichen Anforderungen an Ausweise gem. EnEV:

Energieausweis - gesetzl. Anforderung

Energieausweis - mit dena-Gütesiegel

Aussteller erfüllt die Zulassungs-
bedingungen der EnEV

Aussteller muss zu den gesetzlichen Anforde-
runen weitere Zusatzqualifikationen nachweisen

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis möglich, je nach erfüllter Bedingung

nur Bedarfsausweis zulässig

Datenaufnahme i.d.R. durch Aussteller,
aber z.T. auch durch Eigentümer erlaubt,
Vor-Ort-Begehung ist nicht zwingend

Datenaufnahme nur durch Aussteller 
und durch Vor-Ort-Begehung (Pflicht)

Modernisierungsempfehlungen
sind freiwillig, nicht zwingend

Modernisierungsempfehlungen
und deren Vergleich sind Pflicht

Keine Dokumentation u. Erläuterung zur Datenaufnahme und Ausweiserstellung

4-seitige Dokumentation / Erläuterung zur Datenaufnahme und zu Modernisierungs-
empfehlungen ist vorgeschrieben

Ausweis muss nicht erläutert werden

Erläuterung ist Pflicht  -  telefonisch
oder in persönlichem Gespräch

Die Richtigkeit der Angaben
garantiert der Aussteller

 Vor Herausgabe des Ausweises erfolgt eine elektronische Plausibilitätsprüfung und Stichprobenkontrollen durch die dena

 


Dipl. Ing. (FH) U. Beul

zugelassener Aussteller nach §21 EnEV
und registrierter Austeller der
Deutschen Energie-Agentur (dena)

Aussteller-Nr.: 661285