Energieausweis
Wir erstellen ENERGIEAUSWEISE für:
- Wohngebäude
- Ein-/Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Nicht-Wohngebäude
- Gewerbe, Büro- u. Verwaltungsgebäude
- Kliniken, Schulen, öffentliche Gebäude
- Verbrauchs-Energieausweise [ ... mehr Infos ]
- Bedarfs-Energieausweise [ ... mehr Infos ]
Unterscheidung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis:
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs, z.B. anhand der Heizkostenabrechnungen, erstellt und gibt den realen Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Hierbei werden vom langjährigen Durchschnitt abweichende Witterungseinflüsse mit einem Korrekturfaktor (Klimafaktor) berücksichtigt. Der Energieverbrauch wird somit “klimabereinigt”.
Die Bewertung eines Gebäudes durch den Kennwert im Verbrauchsausweis ist geprägt vom individuellen Heizverhalten der Bewohner und lässt somit nur bedingt einen neutralen Vergleich mit anderen Gebäuden zu. Modernisierungsempfehlungen sind meist nur oberflächlich, meist jedoch gar nicht in fundierter Form möglich, wenn keine örtliche Begehung / Besichtigung durch den Aussteller erfolgt.
Der Bedarfsausweis wird hingegen auf Basis des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs erstellt. Hierbei wird dem Ausweis die Bausubstanz des Gebäudes, die Heizungsanlage und für das Außenklima und Nutzerverhalten der Bewohner einheitliche Randbedingungen zugrunde gelegt.
Der Energiebedarf berücksichtigt damit ausschließlich den energetischen Standard des Gebäudes und die Effizienz der Anlagentechnik, unabhängig von klimatischen Einflüssen und individuellem Nutzerverhalten der Bewohner.
Der Bedarfsausweis ist auf einheitliche Bewertungskriteriennach EnEV gestützt und bietet neutrale Vergleichbarkeit zu anderen Immobilien.
Die Erstellung des Ausweises ist weitaus aufwendiger, da eine umfassende Bestandsaufnahme mit örtlicher Besichtigung des Gebäudes erfolgen soll.
Die Aussagekraft für energetische Modernisierungsempfehlungen ist deutlich höher.
Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise, die in dieser Form einerseits nur für Wohngebäude und andererseits nur auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.
Mit dem Siegel wird dokumentiert, dass der Ausweis durch einen registrierten Aussteller nach den Qualitätsstandards der dena ausgestellt worden ist und damit besondere Anforderungen sowohl an die Qualifikation des Ausstellers als auch an die Vorgehensweise bei der Ausstellung des Energieausweises erfüllt.
Vergleich der Anforderungen an Energieausweise mit Gütesiegel zu den gesetzlichen Anforderungen an Ausweise gem. EnEV:
Energieausweis - gesetzl. Anforderung |
Energieausweis - mit dena-Gütesiegel |
Aussteller erfüllt die Zulassungs- |
Aussteller muss zu den gesetzlichen Anforde- |
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis möglich, je nach erfüllter Bedingung |
nur Bedarfsausweis zulässig |
Datenaufnahme i.d.R. durch Aussteller, |
Datenaufnahme nur durch Aussteller |
Modernisierungsempfehlungen |
Modernisierungsempfehlungen |
Keine Dokumentation u. Erläuterung zur Datenaufnahme und Ausweiserstellung |
4-seitige Dokumentation / Erläuterung zur Datenaufnahme und zu Modernisierungs- |
Ausweis muss nicht erläutert werden |
Erläuterung ist Pflicht - telefonisch |
Die Richtigkeit der Angaben |
Vor Herausgabe des Ausweises erfolgt eine elektronische Plausibilitätsprüfung und Stichprobenkontrollen durch die dena |